Fischereischein

Der Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein genannt, ist ein aufgrund öffentlich rechtlicher Vorschriften erforderlicher Nachweis der persönlichen Sachkunde, von dem viele Rechtsordnungen die Durchführung des Angelns oder (beruflichen) Fischens abhängig machen und der üblicherweise mit einer bestandenen Fischerprüfung  erbracht wird. Nicht zu verwechseln ist der Fischereischein mit dem Fischereierlaubnisschein. Dieser wird vom Bewirtschafter des Gewässers ausge-stellt als Erlaubnis zum Fischen in seinem Gewässer. Aber auch dann ist ein Fischereischein erforderlich. Hier handelt es sich somit um zwei ganz verschiedene Dokumente.


  • Aber: An Grenzgewässern zu Luxemburg (MoselSauerOur) gibt es weiterhin die Möglichkeit, ohne Ablegen einer Fischerprüfung zu angeln.


Gemäß § 5 Abs. 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen wird vom den Lehrgang durchführenden Lehrgangsleiter bestätigt. Diese Bestätigung ist am Tag der Prüfung der Unteren Fischereibehörde vorzulegen. Die Bescheinigung wird ausgestellt, wenn Der/Die Teilnehmer/-in innerhalb des gesamten Lehrgangs in allen Prüfungsgebieten an mindestens 35 Ausbildungsstunden teilgenommen hat.


Nach § 5 Abs. 6 der Landesfischereiordnung  ist die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung nicht möglich bei Personen, die am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die den Nachweis der Teilnahme an mindes-tens 35 Ausbildungsstunden in allen fünf Prüfungsgebieten nicht erbringen können und die fällige Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren nicht bezahlt haben

Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.


Der Lehrgang setzt sich aus folgenden Themenbereichen zusammen:

( Diese fünf Themen sind prüfungsrelevant und werden bei der Prüfung abgefragt.)

1. Allgemeine Fischkunde 

2. Spezielle FischkundePrüfungsthemen                         

3. Gesetzeskunde

4. Gerätekunde

5. Gewässerkunde


Darüber hinaus werden noch unterrichtet:

(Diese Themen sind nicht prüfungsrelevant.)

  • Praktische Gerätekunde
  • Praxisanleitung Angeln
  • Versorgen und Verwerten von Fischen
  • Zubereitung gefangener Fische


Haben Sie Fragen zu Lehrgängen oder Anmeldung zur Prüfung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Lehrgänge werden von uns frühzeitig im Internet und den örtlichen Printmedien veröffentlicht. Alle erforderlichen Informationen und Lehrgangsunterlagen erhalten sie nach nmeldung während der ersten Unterrichtsstunde.

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